Pilote C690 S Alkoven mit Etagenbett - Camper for rent in Bad Zurzach

Pilote C690 S Alkoven mit Etagenbett - Camper for rent in Bad Zurzach

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Motorhome

2

Pilote, C690 S

2

Description

Dieses Alkovenmodell ist ideal für Familien mit bis zu 6 Personen, da es Sitzplätze und Schlafplätze für bis zu 6 Personen bietet. Diese ergeben sich aus einem Etagenbett im Heck, einem Doppelbett über der Fahrerkabine und einem weiteren Bett, das aus der Dinette umgewandelt werden kann. Der C690 S verfügt über eine voll ausgestattete Küche mit 150-Liter-Kühlschrank mit Gefrierfach und einem 130-Liter-Frischwassertank. Das Badezimmer bietet eine separate Dusche mit fliessend Warmwasser. Ausreichend Stauraum befindet sich unter dem Heckbett. Im Mietpreis inbegriffen sind ein Fahrradträger für 3 oder 4 Räder, sämtliche Küchenutensilien wie Pfannen, Geschirr und Besteck sowie Campingmöbel. Endreinigung pauschal Fr. 150.- Mietbedingungen per 1.1.2023 Mietpreise 
Es gelten unsere aktuellen, online publizierten Mietpreise. Im Mietpreis enthalten sind: 250 Kilometer pro Miettag (Mehrkilometer Fr. 0.50 pro km), Versicherungen und Ausrüstung entsprechend der Fahrzeugbeschreibung auf unserer Homepage. Berechnung: 
des Mietpreises gilt bis zur Fahrzeugrückgabe. Der Rückgabezeitpunkt wird im Übernahmeprotokoll festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. In den Sommerferien werden die Fahrzeuge nur wochenweise von Freitag bis Freitag vermietet. Zahlungsweise: 
Nach der verbindlichen Reservation ist innert fünf Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu entrichten. Die Restsumme inkl. der Kaution ist spätestens 30 Tage vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu bezahlen. Die Nichtbezahlung der Anzahlung oder der Restsumme gilt als Vertragsrücktritt von Seiten der Mieter (siehe «Rücktritt») und hat Stornierungsgebühren zur Folge. Fahrer: 
Die Fahrer müssen mit den Mietern identisch, mindestens seit zwei Jahren im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse und älter als 21 sein. Alle zusätzlichen Lenker müssen im Vorfeld gemeldet werden. Dadurch entstehen dem Mieter keine Mehrkosten. Kaution und Schäden: 
Zur Übernahme des Wohnmobiles muss eine Kaution in Höhe von 1500 Franken respektive 2500 Franken bei Mieter, resp. Lenker, die jünger als 25 Jahre sind, hinterlegt sein. Sie ist nicht Bestandteil der Miete. Die Kaution dient zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes der Versicherungen und muss mit der Restzahlung 30 Tage vor Mietantritt auf das Konto des Vermieters überwiesen werden. Wird das Wohnmobil ohne Schäden zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter nach 30 Tagen die Kaution per Bankanweisung zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet oder verdreckt zurückgegeben, wird die volle Kaution einbehalten, bis die definitive Höhe des Schadens ermittelt ist. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten (ausserordentliche Reinigung, verlorene oder defekte Ausrüstung, Bussen etc) werden auf der Schlussabrechnung der Kaution in Abzug gebracht. Rücktritt: 
Bei Rücktritt vom Vertrag durch die Mieter, verrechnen wir folgende Stornierungsgebühren: 30% bei Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag 60% bei Stornierung bis 15 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag 100% bei Stornierung innerhalb 15 Tagen vor dem vereinbarten Übernahmetag Eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird das Fahrzeug ohne schriftliche Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu bezahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter akzeptiert werden. Fahrzeugabholung: 
Das Fahrzeug wird gebrauchsfertig, professionell gereinigt und gewartet, vollgetankt und mit entleerten Abwasser- und Fäkalientanks abgegeben. Das Wohnmobil kann am vereinbarten Tag an dem mit der Buchungsbestätigung mitgeteilten Zeitpunkt übernommen werden. Mieten starten je nach Buchung entweder zwischen 9 und 10 Uhr (kostenpflichtige Vormittagsabholung gebucht) oder zwischen 15 und 17 Uhr (Standardzeit). Um Wartezeiten zu vermeiden, ist die mitgeteilte Abholzeit einzuhalten. Mieter haben bei Verspätung unter Umständen mit Wartezeiten zu rechnen, da andere pünktliche Kunden prioritär behandelt werden. Fahrzeugrückgabe: 
Das Wohnmobil muss am letzten Miettag zu der auf dem Übergabeprotokoll eingetragenen Zeit abnahmebereit sein. Je nach Buchung ist das zwischen 10 und 12 Uhr (Standardzeit) oder 17 und 18 Uhr (Nachmittagsrückgabe). Bei Verspätungen berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung eine Gebühr von 50 Franken. Auch haftet der Mieter für Folgeschäden. Das Fahrzeug muss vollgetankt (Diesel und AdBlue) retourniert werden. Muss der Vermieter den Wagen betanken, wird die benötigte Treibstoff / AdBlue-Menge auf ganze Liter gerundet plus einer Aufwandsentschädigung von Fr. 30.– der Kaution in Abzug gebracht. Haftungsausschluss: 
Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Vermieters sei es wegen Unfall, Feuer, Defekt, Panne, Diebstahl etc nicht auf den Termin bereit steht. Wir bemühen uns, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen resp. zu organisieren. Sollte kein Ersatzfahrzeug angeboten werden können, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurück erstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Wir versuchen möglichst das ausgewählte Fahrzeug bereit zu haben, garantieren aber nicht Fahrzeuge oder Ausstattung sondern Grundrisse und Platz für die Anzahl gebuchter Personen. Reinigungsgebühren: 
Das Wohnmobil muss besenrein und in ordentlichem Zustand (Müll entsorgt, aufgeräumt, Geschirr, Ausrüstung und Toilette sauber) zurückgebracht werden. Eine professionelle Aussen- und Innenreinigung findet bei uns statt, ist obligatorisch und kostenpflichtig. Das gibt jedem Mieter die Gewähr, ein sauberes Fahrzeug zu erhalten. Ist das Fahrzeug übermässig verschmutzt oder zugemüllt, wird der zusätzliche Reinigungsaufwand mit 100 Franken pro Stunde verrechnet. Achtung: Der Fäkalientank der Toilette muss vor der Rückgabe entleert und ausgespült werden. Ist der Fäkalientank nicht leer, hat der Mieter eine Umtriebsentschädigung von 200 Franken zu entrichten. Für eine allfällige Reinigungen der Toilette oder der Dusche unterwegs weder Scheuermittel noch alkoholische Reinigungsmittel verwenden. Für Schäden haftet der Mieter. Gebrauch: 
Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Rauchen ist im gesamten Wohnmobil strikte verboten. Eine Missachtung dieser Regeln wird mit einer ausserordentlichen Reinigungsgebühr von Fr. 300.- geandet. Haustiere sind nach vorheriger Anmeldung in gewissen Fahrzeugen erlaubt. Sie dürfen sich jedoch weder auf den Betten, den Sitzen noch den Polstern aufhalten. Sollte wegen des Mitnehmens von Tieren ein zusätzlicher Reinigungsaufwand notwendig werden, stellen wir diesen in Rechnung. Die Mieter verpflichten sich, nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Der jeweilige Fahrer ist selber für die Einhaltung der Gewichtslimite verantwortlich. Allfällige Bussen werden zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.- der Kaution in Abzug gebracht. Mieter sind verpflichtet, anfallende Parkier-, Strassen-, Brücken- oder Tunnelgebühren (Maut) vor Ort zu bezahlen. Für nachträglich in Rechnung gestellte Gebühren, verrechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von Fr. 50.-. Strom: Das Wohnmobil darf nur über den vorgesehenen Stecker mit 230-Volt-Strom ab einem offiziellen Stromnetz geladen werden. Der Anschluss an einen Generator ist absolut verboten, da das zu Beschädigungen der stromführenden Teile (Ladegerät, Power Board Kühlschrank, Batterien) führen kann. Für Schäden durch Missachtung dieser Vorschrift sind die Mieter haftbar. Die Markise darf weder bei Wind oder Regen benutzt noch im ausgefahrenen Zustand unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage gehen bei Zuwiderhandlung zu Lasten der Mieter und sind nicht von der Versicherung gedeckt. Auslandsfahrten: 
Es sind nur Fahrten in Länder erlaubt, die das Kennzeichen-Abkommen (hellgrüner Deckungsbereich der Versicherungskarte) unterzeichnet haben (https://www.nbi-ngf.ch/de/nvb/dokumente/internationale-versicherungskarte/geltungsbereich). Bei Unsicherheiten, klären Sie bitte vor Antritt der Reise ab, ob das angepeilte Reiseziel versichert ist. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden. Reparaturen: 
Sie bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind, wenn möglich, durch eine offizielle Marken-Vertretung ausführen zu lassen. Bewilligte Reparaturkosten werden gegen detaillierte Quittung ersetzt. Reparaturen, die ohne Meldung an den Vermieter vorgenommen werden, sind nicht vergütungspflichtig. Reifen-, Treibstoff- und Schlüsselpannen sind keine rückerstattungspflichtigen Reparaturen. Sollte das Fahrzeug wegen eines nicht gemeldeten Schadens nicht weiter vermietet werden können, werden dem säumigen Mieter pro Ausfalltag 300 Franken verrechnet. Fällt der Wagen in der Mietzeit infolge nicht verschuldetem Unfall oder Defekt aus, bemüht sich der Vermieter resp. die Pannenhilfe um ein Ersatzfahrzeug, ist jedoch nicht schadenersatzpflichtig, falls kein passendes Ersatzfahrzeug gefunden werden kann. Fällt das Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Zwischenfall (Unfall, Panne etc) aus, muss der entsprechende Mieter ein Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten mieten. Unfall: 
Bei jedem Schaden sei es durch Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden, Einbruch etc. ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich zum Polizeirapport ist ein internationales Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten und dem Hergang bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen auf keinen Fall anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall umgehend telefonisch oder per Email zu verständigen. Sollte die Versicherung Schäden nicht anerkennen, die weder polizeilich gemeldet oder durch Unfallmeldeformular rapportierte wurden, haften vollumfänglich die Mieter. Versicherungsschutz; Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Franken Deckung und Einschluss von Grobfahrlässigkeit (ausser bei Alkohol und Drogenmissbrauch). Selbstbehalt 500 Franken pro Schadenfall, bei Junglenkern unter 25 Jahren 1500 Franken pro Schadenfall. Kollisionskasko mit 1000 Franken Selbstbehalt pro Schadenfall und Einschluss von Grobfahrlässigkeit. Teilkasko ohne Selbstbehalt inklusive Deckung von Einbruchschäden (ohne Reisegepäck und persönlichen Effekten), Schäden durch Elementarereignisse, Feuer, Tiere, Vandalismus. Europaweite Pannenhilfe durch Fahrzeug-Assistance resp. den Touring Club Schweiz (TCS). Alle Versicherungen sind speziell für Mietfahrzeuge abgeschlossen. Haftung des Mieters: 
Der Mieter haftet in voller Höhe für die Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen wie auch für Schäden, die von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden. Gründe dafür können z.B sein: Vorsatz, Alkohol oder Drogenkonsum. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils oder Bedienungsfehler entstehen, haftet der Mieter ebenso wie für Schäden an der Markise, wenn diese entgegen der Anleitung genutzt und entsprechend beschädigt wird. Mieter haftet weiter für den Verlust oder Beschädigung von Inventar und Zubehör. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste. Bei der Rückgabe wird das Inventar anhand der Liste kontrolliert. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet. Haftung des Vermieters: 
Der Vermieter kann weder für Verluste noch Schäden haftbar gemacht werden, die dem Mieter infolge einer Panne, eines Unfalls oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen. Sofern Privatfahrzeuge auf dem Gelände der Vermieterin abgestellt werden, übernimmt die Vermieterin keine Haftung für Schäden oder Diebstahl Gerichtsstand und Schlussbestimmungen: 
Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

Equipment

Awning / canopy

Solar panel

Table and chairs

Shower

Dining-table

Stove

Fridge

Sleeping accommodation

Parking heater

Toilet

Water tank

House Rules

Animals allowed

Non-smoker vehicle


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